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Uta Weise
Rechtsanwältin
Zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht
und Fachanwältin für Sozialrecht


Rechtsanwältin Uta Weise  

Rechtsanwältin Uta Weise ist bereits seit vielen Jahren auch Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie war eine der ersten Anwälte in der Region, die diese Fachanwaltsbezeichnung führen durften.

Darüber hinaus ist sie seit längerem auch Fachanwältin für Sozialrecht. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Aufgrund ihrer Qualifikation und reichhaltigen Erfahrung ist sie auch als Referentin im Arbeits- bzw. Sozialrecht tätig. Durch Verbands- und Ausschußtätigkeit erwarb sie sich zusätzliche Kompetenz.

Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Halleschen Anwaltverein.

Rechtanwältin Weise nimmt regelmäßig umfangreich an der juristischen Fortbildung teil. Sie ist Inhaberin der jährlichen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.

Frau Rechtsanwältin Weise vertritt die Interessen ihrer Mandanten häufig zu folgenden Themengebieten:

Individualarbeitsrecht
  • alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertragsgestaltung
Kollektives Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Einigungsstellenverfahren
Sozialrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbeschädigtenrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Unfallversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
Zivilrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Forderungsmanagement